Es ist soweit: Die Grundrente wird ausgezahlt. Etwa 1,3 Millionen Deutsche haben Anspruch auf die Zahlung. t-online erklärt Ihnen, was Sie über den Aufschlag auf Mini-Renten wissen sollten – und wann das erste Geld fließt.
Überblick
- Wann fließt das erste Geld?
- Muss ich die Grundrente beantragen?
- Wie lange muss ich für die Grundrente gearbeitet haben?
- Wie viel darf ich maximal verdient haben?
- Bekomme ich auch als Minijobber die Grundrente?
- Wie berechne ich meine Grundrente?
Die Rente mag zwar sicher sein, doch oft fällt sie sehr schmal aus. Und das, obwohl viele Rentner lange und hart gearbeitet haben. Die große Koalition hat daher die Grundrente eingeführt. Der Aufschlag auf Mini-Renten soll allen Rentnern zugute kommen, die gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt – aber nur unterdurchschnittlich verdient haben.
Etwa 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben Anspruch auf die Grundrente, schätzt das Arbeits- und Sozialministerium – davon die große Mehrheit Frauen. Im Schnitt beträgt der Aufschlag 75 bis 80 Euro pro Monat, er kann sich aber auch auf bis zu 400 Euro belaufen. Ab Juli 2021 wird sie erstmals ausgezahlt.
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t-online erklärt Ihnen, was Sie zur Grundrente wissen sollten, wann sie wirklich kommt, wer davon profitiert – und was Senioren noch beachten sollten.
Wann fließt das erste Geld?
Die Auszahlung der Grundrente hat im Sommer begonnen, zunächst jedoch nur für Neurentner. Diese erhalten dann mit ihrem Rentenbescheid einen Hinweis auf den Grundrentenzuschlag, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung. Bei den ersten Rentner dürfte das Geld entsprechend schon angekommen sein.
Sogenannte Bestandsrentner, also alle, die ihren Rentenbescheid früher erhalten haben, müssen mit der Auszahlung bis zu einem Jahr und länger warten. Für sie wird der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag gesondert geprüft. Begonnen wird mit den ältesten Jahrgängen, nämlich jene, die bereits vor 1992 eine Rente bezogen haben. Danach folgen schrittweise die jüngeren Jahrgänge.
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Bis Ende 2022 sollen die Ansprüche aller Rentner geprüft sein. Wie viele Versicherte die Grundrente zu Beginn erhalten, ließ die Rentenkasse zuletzt noch offen.
Hintergrund ist das komplizierte Verfahren und der Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Grundrente. Immerhin geht es um knapp 26 Millionen Renten, die mit Hilfe von Daten der Finanzämter auf einen Anspruch geprüft werden. Das Gesetz zur Grundrente war im Januar 2021 in Kraft getreten.
Gut zu wissen: Die Beträge, auf die Sie Anspruch haben, verfallen nicht. Sie erhalten in dem Fall eine Nachzahlung.
Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein. Einen Antrag auf die Grundrente müssen Sie nicht stellen. Die Grundrente fließt automatisch – sofern Sie Anspruch darauf haben.
Wie lange muss ich für die Grundrente gearbeitet haben?
Um die Grundrente in voller Höhe erhalten zu können, müssen Sie mindestens 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten aufweisen. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit gearbeitet und verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
„Aber auch, wer nur 33 Jahre gearbeitet und eingezahlt hat, bekommt die Grundrente – dann allerdings in abgeschmälerter Form“, sagt Daniel Konczwald, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Rentenberater. Doch nicht nur Arbeitszeiten gelten als Grundrentenzeiten. Ein Überblick:
Was sind zudem Grundrentenzeiten?
- Zeiten der Kindererziehung
- Pflegezeiten
- Zeiten, in denen Sie während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen haben
- Ersatzzeiten (Zeiten des Kriegsdienstes oder einer politischen Haft in der DDR)
Was sind keine Grundrentenzeiten?
- Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge gezahlt haben
- Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Zeiten mit Erwerbsminderungsrente
- Zeiten einer Schulausbildung
Wie viel darf ich maximal verdient haben?
Ihr Einkommen muss über das gesamte Berufsleben im Durchschnitt mindestens 30 Prozent und darf höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben. Für das Jahr 2021 sind das zum Beispiel: mindestens rund 1.040 Euro und maximal rund 2.770 Euro brutto im Monat.
Liegt das durchschnittliche Einkommen Ihres gesamten Berufslebens bei mehr als 80 Prozent des Verdienstes, der als Bundesdurchschnitt für die jeweiligen Berufsjahre ermittelt wird, kann die Grundrente nicht gezahlt werden. Zeiten mit einer geringfügigen Beschäftigung werden indes nicht berücksichtigt (siehe unten).
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Bekomme ich auch als Minijobber die Grundrente?
Das kommt darauf an, wie lange Sie als Minijobber gearbeitet haben – und ob Sie zwischenzeitlich mehr als die Minimalgrenze von 30 Prozent des Durchschnittslohnes hinaus verdient haben (zurzeit 1.014 Euro). Sollte das nicht der Fall gewesen sein, haben Sie keinen Anspruch auf die Grundrente. Eine Grundrente mit Minijobs alleine ist dementsprechend nicht möglich.
Allerdings: Ein Minijob kann dafür sorgen, dass Sie überhaupt Anspruch auf die Grundrente haben – wenn Sie noch Jahre haben, in denen Sie mindestens die 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhalten haben.
Denn als Minijobber sind Sie in der Regel rentenversicherungspflichtig – außer Sie lassen sich davon entbinden. Wenn Sie in die Rentenversicherung einzahlen, erwerben Sie einen entsprechenden Anspruch auf die Grundrente.
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Wie berechne ich meine Grundrente?
Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt, die Sie aufgrund Ihrer Beiträge zur Rentenversicherung erworben haben.
Wie viel Grundrente Sie erhalten, rechnet die Rentenversicherung für Sie aus. Sie können aber dennoch versuchen, Ihren Anspruch auf die Zahlung zu berechnen. Das ist nicht so leicht, hier erhalten Sie eine Anleitung. Wenn Sie etwas runterscrollen, finden Sie außerdem eine Beispielrechnung.
So berechnen Sie die Grundrente
- Sie müssen den durchschnittlichen Wert Ihrer Entgeltpunkte ermitteln. Wie viele Entgeltpunkte Sie gesammelt haben, erfahren Sie in Ihrem Rentenbescheid. Beachten Sie: Jahre, in denen Sie weniger als 0,3 Rentenpunkte bekommen haben, fließen nicht mit in die Rechnung ein.
- Anschließend verdoppeln Sie den Durchschnittswert Ihrer Entgeltpunkte – allerdings nur für höchstens 35 Jahre und auf 80 Prozent. Das heißt für die Berechnung: Wenn Sie im Schnitt bis zu 0,4 Entgeltpunkte gesammelt haben, müssen Sie diesen Wert verdoppeln. Wenn Sie mehr als durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte gesammelt haben, ziehen Sie die Differenz zwischen den gesammelten Rentenpunkten und dem Maximalwert 0,8. Das ergibt den Grundrentenzuschlag.
- Von diesem so errechneten Zuschlag müssen Sie noch 12,5 Prozent abziehen. Am Ende erhalten Sie einen Entgeltpunkte-Wert, den Sie auf die Jahre, die Sie über der Grenze von 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes gearbeitet haben, hochrechnen müssen. So erhalten Sie Ihre zusätzlich erworbenen Rentenpunkte, die Sie in eine Zahlung umrechnen können. Im Westen steht ab Juli 2021 jeder Entgeltpunkt für monatlich 34,19 Euro, im Osten für 33,47 Euro.
Beachten Sie: Erzielen Sie neben der Rente noch Einkommen, müssen Sie sich auf Abzüge der Grundrente einstellen. Es greifen jedoch bestimmte Freibeträge. Nichts von der Grundrente abgezogen wird bis zu einem Verdienst von 1.250 Euro als Single oder 1.950 Euro als Ehepaar. Das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird bis zum Betrag von 1.600 bzw. 2.300 zu 60 Prozent angerechnet. Alles, was darüber hinausgeht, wird voll auf die Grundrente angerechnet. Vermögenswerte, also etwa eine Immobilie, werden nicht auf den Aufschlag auf Mini-Renten angerechnet.
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Beispiel zur Berechnung
Klang nicht gerade einfach? Ist es auch nicht. Schauen wir uns das Ganze deshalb anhand eines Beispiels an: Nehmen wir an, Sie haben 40 Jahre lang gearbeitet, also einen Anspruch auf die Grundrente erworben (siehe oben). Davon haben Sie 20 Jahre unterhalb der Grenze von 30 Prozent des Durchschnittslohnes verdient. Die übrigen 20 Jahre haben Sie 35 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhalten.
- Da Sie 35 Prozent des Durchschnittslohnes verdient haben, haben Sie im Schnitt einen Entgeltpunkte-Wert von 0,35 erworben.
- Da 0,35 unter dem Wert von 0,4 liegt, verdoppeln wir diesen Wert, zählen also noch einmal 0,35 Entgeltpunkte hinzu.
- Von diesem Zuschlag, also den 0,35 Entgeltpunkten, müssen Sie nun 12,5 Prozent abziehen. Sie haben einen Grundrentenzuschlag von 0,30625 erworben. Das müssen Sie noch auf die Jahre hochrechnen: 20 mal 0,30625 = 6,125. Sie sammeln also 6,125 zusätzliche Rentenpunkte. Das heißt: Im Westen ergibt sich mit dem Rentenwert von 34,19 Euro eine monatliche Grundrente von 209,41 Euro, im Osten mit dem Rentenwert von 33,47 Euro von 205 Euro.
Verwendete Quellen:
- Eigene Recherche
- Deutsche Rentenversicherung
- Finanztest
- ihre-vorsorge.de
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- biallo.de
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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